Erklärung zur Barrierefreiheit
eila Consulting GmbH & co. KG ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt den Webauftritt unter www.eila.de.Die Website ist vollständig mit der EU-Richtlinie 2102 vereinbar, mit Ausnahme nachfolgender Inhalte:
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei.
Vorübergehende Inhalte:
- keine
Permanente Inhalte:
- Konfigurator auf Mietparkdetailseiten
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.12.2025 erstellt und zuletzt von uns selbst überprüft/geändert am 22.12.2025.
Feedback und Kontaktangaben
Optimierungsvorschläge und Hinweise auf unbekannte Mängel in der barrierefreien Zugänglichkeit prüfen und beheben wir gern. Diese können über unser Kontaktformular gemeldet werden. Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können dort ebenfalls angefragt werden.
Zum Kontaktformular
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Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Nutzer die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Zum Antrag
Zuständige Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html